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Adapt+-Förderung für Grünflächen: Fristen, Sätze, Kriterien

Adapt+ ist das BAFU-Förderprogramm für klimaangepasste Grünflächen (Mitteilung UV-2554, 29.01.2026). Es fördert indirekte Massnahmen mit 25%, Planung mit 30% und Umsetzung mit 40% der anrechenbaren Kosten, mit einem Bonus von 10% bei sektorenübergreifender Risikoreduktion und einem absoluten Maximum von 50%. Das Eingabefenster für den Zyklus 2026 lief vom 29.01. bis 31.03., der Förderentscheid erfolgt spätestens bis zum 1. Juli.

Quelle
BAFU-Mitteilung UV-2554, 29.01.2026
Fördersatz indirekte Massnahmen
25 %
Fördersatz Planung
30 %
Fördersatz Umsetzung
40 %
Bonus sektorenübergreifend
+10 %
Absolutes Maximum
50 %
Eingabefenster 2026
29.01. – 31.03.
Vorprüfung nur bei Einreichung bis
27.02.
Förderentscheid spätestens
01.07.
CORE-Registrierungsdauer
bis zu 2 Wochen
Offizieller Kontakt
adaptplus@bafu.admin.ch

Fristen im Detail

Die CORE-Erfassung (das Portal, über das Gesuche eingereicht werden) öffnet ab dem 1. Februar. Wer bis zum 27. Februar einreicht, erhält eine informelle Vorprüfung mit Rückmeldung bis zum 16. März — danach nicht mehr. Die verbindliche Einreichungsfrist endet am 31. März. Der Förderentscheid erfolgt spätestens am 1. Juli, der Projektstart frühestens ebenfalls am 1. Juli oder spätestens 3 Monate nach dem Entscheid. Die CORE-Registrierung selbst kann bis zu zwei Wochen dauern — wer das erst kurz vor dem 31. März beginnt, riskiert die Frist zu verpassen.

Die 80-%-Regel

Wird die im Gesuch versprochene Wirkung zu weniger als 80% tatsächlich erreicht, sieht Kapitel 8.6 der Mitteilung eine anteilige Rückforderung vor. Die Beweislast dafür liegt bei der Gesuchstellerin — eine sorgfältige, nachvollziehbare Dokumentation der Umsetzung ist deshalb keine Formalität, sondern eine echte finanzielle Absicherung.

Baumartenwahl

Kapitel 5.3.1 verlangt, dass Baumarten für ein Gesuch spezifisch benannt werden müssen. Priorisiert werden Arten mit einem Biodiversitätsindex über 2 im Siedlungsgebiet bzw. mindestens 3 ausserhalb davon (siehe unseren Artikel zum Biodiversitätsindex). Invasive Arten sind ausgeschlossen, das Allergiepotenzial ist zu beachten.

Für Ihren Betrieb

Ein Gesuch mit spezifisch benannten, indexbelegten Baumarten und einer nachvollziehbaren Wirkungsdokumentation reduziert das 80-%-Rückforderungsrisiko sichtbar — das ist ein Argument, das Sie Ihrer Gemeinde-Kundschaft konkret anbieten können.

Für die Auftraggeberin

Die Fristenkette (Vorprüfung 27.02., Einreichung 31.03.) ist eng — eine Gemeinde sollte die Vorbereitung deutlich vor dem Fenster beginnen, nicht erst im Januar.

Was das nicht bedeutet

  • Diese Zusammenfassung ersetzt nicht das Studium der vollständigen BAFU-Mitteilung UV-2554 — insbesondere die 7 formellen und 11 inhaltlichen Kriterien sind hier nicht vollständig wiedergegeben.
  • Es existiert keine grünflächenspezifische, offizielle Adapt+-Vorlage oder Checkliste — weder von BAFU noch von den Kantonen, Grünstadt Schweiz, VSSG oder JardinSuisse. Wer eine „offizielle Vorlage" sucht, wird sie nicht finden.
  • Es gibt keine öffentliche BAFU-Liste bereits bewilligter Adapt+-Projekte, an der man sich orientieren könnte.
  • Fristen und Prozentsätze gelten für den Zyklus 2026 — künftige Zyklen können abweichen; die massgebliche Quelle ist immer die aktuelle BAFU-Mitteilung.

Häufige Fragen

Bis wann muss ein Adapt+-Gesuch 2026 eingereicht werden?
Die verbindliche Frist für den Zyklus 2026 endete am 31. März. Eine informelle Vorprüfung war nur bei Einreichung bis zum 27. Februar möglich.
Was passiert, wenn die versprochene Wirkung nicht erreicht wird?
Wird weniger als 80% der im Gesuch angegebenen Wirkung erreicht, sieht die Mitteilung eine anteilige Rückforderung vor (Kapitel 8.6). Die Nachweispflicht liegt bei der Gesuchstellerin.
Gibt es eine offizielle Vorlage für ein Adapt+-Gesuch für Grünflächen?
Nein, eine solche grünflächenspezifische Vorlage existiert bei keiner der geprüften Stellen (BAFU, Kantone, Grünstadt Schweiz, VSSG, JardinSuisse) öffentlich.

Quellen