Feuerbrand & Neophyten melden: die 26 kantonalen Meldestellen
Feuerbrand und meldepflichtige invasive Neophyten müssen in der Schweiz bei der kantonalen Pflanzenschutz-Fachstelle des Fundorts gemeldet werden, nicht beim Bund. Für 24 der 26 Kantone liegt eine einzeln URL-verifizierte Anlaufstelle vor (Stand 07.08.2026); für Glarus und Solothurn konnte keine öffentlich zugängliche, dedizierte Meldeseite verifiziert werden — hier bleibt nur der Organisationsname als Ausgangspunkt.
- Anzahl Kantone
- 26
- Mit verifizierter URL
- 24
- Ohne verifizierbare URL
- GL, SO
- Zuständigkeitsebene
- Kanton, nicht Bund
- Stand
- 07.08.2026
Warum die Zuständigkeit kantonal liegt
Die Schweizer Pflanzengesundheitsverordnung (PGesV) und die Freisetzungsverordnung (FrSV) definieren auf Bundesebene, WAS meldepflichtig ist. Die Durchführung — wer eine Meldung entgegennimmt, wie sie bearbeitet wird, welcher Kanal genutzt wird — liegt bei den kantonalen Pflanzenschutzdiensten. Es gibt keine zentrale Bundesstelle, bei der eine Privatperson oder ein Betrieb direkt melden würde.
Wie diese Liste entstanden ist
Jede der 26 Kantonszeilen wurde einzeln gegen die amtliche BLW/WBF-Adressliste abgeglichen, und jede angegebene URL wurde tatsächlich aufgerufen und auf den Begriff „Feuerbrand" im Volltext geprüft — nicht nur vermutet. Eine tote Verlinkung (Thurgau) wurde durch die korrekte, aktuell erreichbare Seite ersetzt. Für Glarus und Solothurn ergab die Prüfung: Glarus blockiert automatisierte Zugriffe grundsätzlich, für Solothurn ist die naheliegende Seite eine reine Pflanzenbau-Übersicht ohne Feuerbrand-Bezug. Beide Kantone erscheinen deshalb bewusst ohne URL — eine geratene Verlinkung wäre bei einer melderelevanten Behördenadresse schlicht falsch.
Für Ihren Betrieb
Bei einem Fund im Feld sparen Sie sich die Suche nach der richtigen Behörde — die Tabelle unten zeigt direkt die zuständige Stelle für den Standort.
Für die Auftraggeberin
Eine dokumentierte, rechtzeitige Meldung ist Teil der Sorgfaltspflicht bei der Bewirtschaftung öffentlicher Grünflächen — insbesondere bei Feuerbrand, der bekämpfungspflichtig ist.
Was das nicht bedeutet
- Für Glarus und Solothurn liegt keine verifizierte direkte Meldeseiten-URL vor — nur der Organisationsname. Eine Nachfrage direkt beim kantonalen Amt ist hier nötig.
- Zuständigkeiten und URLs können sich ändern; das Stichdatum 07.08.2026 markiert den letzten Verifikationszeitpunkt, keine dauerhafte Garantie.
- Diese Liste ersetzt keine rechtliche Beratung zur konkreten Meldepflicht eines Einzelfundes — sie zeigt nur, WEN man kontaktiert.
Häufige Fragen
- Wo melde ich Feuerbrand in der Schweiz?
- Bei der kantonalen Pflanzenschutz-Fachstelle des Fundorts, nicht beim Bund. Die zuständige Stelle je Kanton finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite.
- Warum gibt es für Glarus und Solothurn keinen Link?
- Weil bei der Verifikation keine öffentlich erreichbare, dediziert auf Feuerbrand/Neophyten bezogene Seite bestätigt werden konnte — nicht weil es keine Zuständigkeit gäbe, sondern weil wir keine geratene URL veröffentlichen.