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Die Schweizer Baumkontrollrichtlinie: was seit 2026 gilt

Seit dem 1. Januar 2026 gibt es erstmals eine gemeinsame Schweizer Baumkontrollrichtlinie, herausgegeben von Baumpflege Schweiz (BSB), JardinSuisse und dem Verband Schweizer Stadtgärtnereien (VSSG), juristisch begleitet und für CHF 45 personalisiert erwerbbar. Davor existierte nur ein VSSG-Merkblatt, das sich selbst ausdrücklich als „bewusst kein Regelwerk" bezeichnete und deutsche FLL-Intervalle übernahm.

Gültig seit
01.01.2026
Herausgebende Verbände
BSB, JardinSuisse, VSSG
Lizenzpreis
CHF 45 (personalisiert)
Schweizer SIA-Norm zum Thema
existiert nicht
INTERLIS-Datenmodell für Baumkataster
existiert nicht

Was neu ist

Die Richtlinie ist die erste eigenständige, verbandsübergreifende Schweizer Fachgrundlage für die Baumkontrolle — nicht mehr eine Übersetzung oder Anlehnung an ausländische Standards. Sie definiert unter anderem Kontrollintervalle, Qualifikationsanforderungen und Dokumentationspflichten für Kontrollorgane.

Was sie ausdrücklich nicht ist

Es gibt weiterhin keine Schweizer SIA-Norm zur Baumkontrolle, kein amtliches INTERLIS-Datenmodell für ein Baumkataster und keine einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung, die sich direkt auf diese Richtlinie stützt (die massgebliche Rechtsprechung zur Verkehrssicherungspflicht — insbesondere BGer 4A_114/2014 — stammt aus der Zeit davor und bezog sich auf allgemeine Sorgfaltsmassstäbe, nicht auf diese spezifische Richtlinie).

Abgrenzung zur deutschen FLL

Die deutsche FLL-Baumkontrollrichtlinie (2020, VTA-Systematik) bleibt der bekanntere Referenzrahmen im deutschsprachigen Raum und wurde vor 2026 faktisch auch in der Schweiz verwendet. Die neue Schweizer Richtlinie orientiert sich an ähnlichen fachlichen Grundsätzen, ist aber ein eigenständiges Dokument mit eigenem Geltungsanspruch für die Schweiz — eine Gleichsetzung mit „FLL-zertifiziert" wäre unpräzise.

Für Ihren Betrieb

Wer Baumkontrollen anbietet, sollte die eigene Vorgehensweise an der neuen Richtlinie ausrichten und dies in der Dokumentation auch nachvollziehbar machen — „orientiert an der Schweizer Baumkontrollrichtlinie" ist die korrekte Formulierung, nicht „zertifiziert" oder „konform", solange keine offizielle Zertifizierungsstelle existiert.

Für die Auftraggeberin

Eine Ausschreibung kann heute erstmals auf eine genuine Schweizer Fachgrundlage statt auf ein deutsches Regelwerk verweisen.

Was das nicht bedeutet

  • Die Richtlinie ist ein privates Verbandsdokument, keine Rechtsnorm — sie kann bei einer gerichtlichen Beurteilung als Sorgfaltsmassstab herangezogen werden, ersetzt aber keine gesetzliche Grundlage.
  • Es gibt keine Software-Zertifizierung nach dieser Richtlinie — weder bei BSB/JardinSuisse/VSSG noch bei der deutschen FLL. Eine Aussage wie „richtlinienkonforme Software" ist deshalb nicht belegbar.
  • Die Lizenzbedingungen des CHF-45-Dokuments (personenbezogen, keine öffentlich einsehbaren Nutzungsbedingungen) erlauben keine 1:1-Weiterverbreitung des Inhalts.

Häufige Fragen

Gibt es eine SIA-Norm für Baumkontrolle in der Schweiz?
Nein, bis Stand dieser Seite existiert keine SIA-Norm zu diesem Thema — die Baumkontrollrichtlinie ist ein Verbandsdokument, keine SIA-Norm.
Ist die Schweizer Baumkontrollrichtlinie dasselbe wie die deutsche FLL-Richtlinie?
Nein. Beide behandeln ähnliche fachliche Fragen, sind aber eigenständige Dokumente unterschiedlicher Herausgeber mit unterschiedlichem Geltungsbereich.

Quellen